Wohngruppe Alte Villa
Die Wohngruppe Alte Villa ist eine gemischtgeschlechtliche Wohngruppe für Kinder und Jugendliche ab 8 Jahren, die auf Dauer außerhalb ihrer Herkunftsfamilie betreut werden müssen. Die Jugendlichen werden intensiv auf ein selbständiges Leben in allen Bereichen vorbereitet. Sie besuchen die umliegenden Regel- und Berufsschulen oder einen Ausbildungsplatz. Die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen beinhaltet die Aufarbeitung von Entwicklungsrückständen durch eine individuelle Förderung innerhalb des sozialen Lernraumes Wohngruppe. Die Basis der pädagogischen Alltagsarbeit besteht aus einer wertschätzenden Annahme und einem strukturierten, sicheren und entwicklungsanregenden Alltag in der Gruppe. Lebenspraktische, berufsvorbereitende und qualifizierende Angebote sind ebenso Teil der Arbeit wie die Stärkung des Selbstwertgefühls, die Arbeit an biographischen Mustern und individuellen Ressourcen sowie die angeleitete Reflexion erlernter und die Förderung alternativer Handlungsmuster.
Alles auf einen Blick
Standort:
Die Alte Villa liegt am Ortsrand von Markoldendorf.
Rechtsgrundlage:
Die Rechtsgrundlage für eine Aufnahme in die Wohngruppe Alte Villa bilden §§ 27 i. V. m. 34, 35 und 35a SGB VIII.
Platzanzahl:
Es ist Platz für 7 Kinder und Jugendliche.
Zielgruppe:
Kinder und Jugendliche ab 8 Jahren, die dauerhaft außerhalb der Herkunftsfamilie betreut werden müssen.
Team:
Das pädagogische Team ist geschlechtsgemischt und besteht aus sozialpädagogischen Fachkräften.
Ziel:
Die Maßnahme soll eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.
Weitere Informationen
Aufnahmekriterien
Aufgenommen werden Mädchen und Jungen ab dem 8. Lebensjahr:
- mit Verhaltensauffälligkeiten
- die auf Dauer außerhalb ihrer Herkunftsfamilie betreut werden müssen
- mit Teilleistungsstörungen und/oder Schulschwierigkeiten
- mit sozialen und/oder emotionalen Schwierigkeiten
- und die somit
- eine intensive Begleitung und Unterstützung in einer Gruppe als sozialem Lernfeld benötigen und bei denen auf Grund der familiären Belastungssituation eine ambulante Form der Hilfen zur Erziehung nicht ausreicht.
- zusätzliche Entwicklungschancen benötigen, da auf Grund familiärer, schulischer und sozialer Belastungsfaktoren eine Ausgrenzung droht.
- aufgrund ihrer bisherigen Persönlichkeitsentwicklung ein behütendes und förderndes Setting benötigen, um langfristig eigene Lebensperspektiven entwickeln zu können.
Ausschlusskriterien:
- Akute Selbst- und Fremdgefährdung
- Schwere Körperliche Behinderungen (Mobilitätseinschränkungen)
- Geistige Behinderung
- Bestehende Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit bzw. akute Entzugssymptomatik
- Akute psychotische Episode
- Deutliche Intelligenzminderung
- mit diagnostiziertem Fetalem Alkoholsyndrom (FASD)
Zielsetzung
Die Maßnahme soll eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.
- Aufarbeitung von Entwicklungsrückständen durch eine individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen innerhalb des sozialen Lernraumes Wohngruppe
- Anbieten einer auf längere Zeit angelegte Lebensform, die auf ein selbständiges Leben vorbereitet
- Die Möglichkeit, anstehende und/oder in der Vergangenheit nur unzureichend vollzogene Entwicklungsschritte erfolgreich zu bewältigen bzw. eine Nachreifung anzustoßen
- Aufarbeitung von entwicklungshemmenden und/oder traumatischen Erfahrungen in der eigenen Entwicklungsgeschichte
- Einen strukturierten, sicheren und entwicklungsanregenden Alltag in der Grupp anbieten
Ermöglichen und initiieren von externen entwicklungsförderlichen Angeboten sowie unterschiedlichsten therapeutischen
Die Eltern haben die Möglichkeit, am Leben der Kinder weiterhin teilzunehmen, insofern sie den neuen Lebensmittelpunkt ihres Kindes als solchen anerkennen und die vorhandenen Strukturen der Wohngruppe mittragen.
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Ihr Ansprechpartner
Christopher Krauß