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Wohngruppe Alte Villa

Aufnahmekriterien

Aufgenommen werden Mädchen und Jungen ab dem 8. Lebensjahr:

  • mit Verhaltensauffälligkeiten
  • die auf Dauer außerhalb ihrer Herkunftsfamilie betreut werden müssen
  • mit Teilleistungsstörungen und/oder Schulschwierigkeiten
  • mit sozialen und/oder emotionalen Schwierigkeiten
  • und die somit
  • eine intensive Begleitung und Unterstützung in einer Gruppe als sozialem Lernfeld benötigen und bei denen auf Grund der familiären Belastungssituation eine ambulante Form der Hilfen zur Erziehung nicht ausreicht.
  • zusätzliche Entwicklungschancen benötigen, da auf Grund familiärer, schulischer und sozialer Belastungsfaktoren eine Ausgrenzung droht.
  • aufgrund ihrer bisherigen Persönlichkeitsentwicklung ein behütendes und förderndes Setting benötigen, um langfristig eigene Lebensperspektiven entwickeln zu können.

Ausschlusskriterien:

  • Akute Selbst- und Fremdgefährdung
  • Schwere Körperliche Behinderungen (Mobilitätseinschränkungen)
  • Geistige Behinderung
  • Bestehende Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit bzw. akute Entzugssymptomatik
  • Akute psychotische Episode
  • Deutliche Intelligenzminderung
  • mit diagnostiziertem Fetalem Alkoholsyndrom (FASD)

Zielsetzung

Die Maßnahme soll eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.

  • Aufarbeitung von Entwicklungsrückständen durch eine individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen innerhalb des sozialen Lernraumes Wohngruppe
  • Anbieten einer auf längere Zeit angelegte Lebensform, die auf ein selbständiges Leben vorbereitet
  • Die Möglichkeit, anstehende und/oder in der Vergangenheit nur unzureichend vollzogene Entwicklungsschritte erfolgreich zu bewältigen bzw. eine Nachreifung anzustoßen
  • Aufarbeitung von entwicklungshemmenden und/oder traumatischen Erfahrungen in der eigenen Entwicklungsgeschichte
  • Einen strukturierten, sicheren und entwicklungsanregenden Alltag in der Grupp anbieten
    Ermöglichen und initiieren von externen entwicklungsförderlichen Angeboten sowie unterschiedlichsten therapeutischen

Die Eltern haben die Möglichkeit, am Leben der Kinder weiterhin teilzunehmen, insofern sie den neuen Lebensmittelpunkt ihres Kindes als solchen anerkennen und die vorhandenen Strukturen der Wohngruppe mittragen.

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