Jungen Wohngruppe
Die Jungen Wohngruppe ist eine vollstationäre Wohngruppe für junge Menschen, die sich als Jungen fühlen oder verstehen und die dauerhaft außerfamiliär betreut werden müssen. Aufgenommen werden Jugendliche ab dem Besuch einer weiterführenden Schule, also ab 11 Jahren, bis zum Abschluss einer Berufsausbildung. Sie besuchen die umliegenden Regel- und Berufsschulen oder einen Ausbildungsplatz und nutzen die öffentlichen Verkehrsmittel, in Ausnahmefällen werden sie individuell transportiert. Die Jugendlichen werden intensiv auf ein selbständiges Leben in allen Bereichen vorbereitet. Lebenspraktische, berufsvorbereitende und qualifizierende Angebote sind ebenso Teil der Arbeit wie die Stärkung des Selbstwertgefühls, die Arbeit an biographischen Mustern und individuellen Ressourcen sowie die angeleitete Reflexion erlernter und die Förderung alternativer Handlungsmuster. Das Leben als Teil einer geschlechtshomogenen Gruppe soll soziale Fähigkeiten stärken und die Jugendlichen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben befähigen.
Alles auf einen Blick
Standort:
Die Jungen* Wohngruppe liegt im Ortskern von Markoldendorf.
Rechtsgrundlage:
Die Rechtsgrundlage für eine Aufnahme in die Wohngruppe bildet §27 SGB VII i. V. m. §34 SGB VIII, § 35 SGB VIII, §35a SGB VIII.
Platzanzahl:
Es ist Platz für 8 Jugendliche.
Zielgruppe:
Junge Menschen, die sich als Jungen* fühlen oder verstehen und die dauerhaft außerfamiliär betreut werden müssen, ab Besuch einer weiterführenden Schule, also ab 11 Jahren, bis zum Abschluss einer Berufsausbildung.
Team:
Das pädagogische Team ist geschlechtsgemischt und besteht aus sozialpädagogischen Fachkräften.
Ziel:
Die Rückführung des Kindes in die Familie und die Sicherung des Verbleibs im familiären Bezugssystem.
Weitere Informationen
Aufnahmekriterien
Aufgenommen werden junge Menschen, die sich als Jungen fühlen oder verstehen und die dauerhaft außerfamiliär betreut werden müssen, ab Besuch einer weiterführenden Schule, also ab 11 Jahren, bis zum Abschluss einer Berufsausbildung.
Voraussetzung für die Aufnahme ist die Gruppenfähigkeit der Jugendlichen sowie deren grundsätzliche Motivation für Veränderung und Mitarbeit sowie die Freiwilligkeit der Jugendlichen bei der Entscheidung zur Aufnahme in die Wohngruppe.
Aufgenommen werden Jugendliche mit folgenden Erfahrungen und Störungsbildern:
- Passive und aktive Schulverweigerung
- Leistungs- bzw. Motivationsdefizite (allgemein und in der Schule)
- sexuelle Missbrauchs- und Gewalterfahrungen
- Drohende Verwahrlosung
- Bedarf aus unterschiedlichsten Gründen nach einem Schutzraum für die Entwicklung einer eigenständigen selbstbestimmten Persönlichkeit
- Schwierigkeiten in der Medienkompetenz oder drohende Medienabhängigkeit
- Auffälligkeiten im Sozialverhalten und/oder der sozialen-emotionalen Entwicklung
- psychisch bedingte Entwicklungsauffälligkeiten
- mit psychischen Störungen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (F10-19)
- mit affektiven Störungen (F30-39)
- mit leichten und mittelschweren neurotischen, Belastungs- und somatoformen Störungen (F40-48)
- mit Essstörungen (F50), Schlafstörungen (F51), psychologischen Faktoren oder Verhaltensfaktoren bei andernorts klassifizierten Krankheiten (F54), schädlichem Gebrauch nicht abhängig machender Substanzen (F55)
- mit leichten bis mittelschweren Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F60-69)
- mit leichter Intelligenzminderung (F71)
- mit Entwicklungsstörungen (F80-F89)
- mit Verhaltens- und emotionalen Störungen (F90-98)
- nicht näher bezeichnete psychische Störungen (F99)
Zielsetzung
Ausschlusskriterien:
- Akute Selbst- und Fremdgefährdung
- Schwere Körperliche Behinderungen (Mobilitätseinschränkungen)
- Geistige Behinderung
- Bestehende Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit bzw. akute Entzugssymptomatik
- Akute psychotische Episode
- Deutliche Intelligenzminderung
- mit diagnostiziertem Fetalem Alkoholsyndrom (FASD)
Sie haben Fragen?
Ihr Ansprechpartner
Christopher Krauß