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Intensivpädagogisches Angebot

Aufnahmekriterien

Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche ab dem 8. Lebensjahr, die durch soziale Defizite in ihrer altersgemäßen Persönlichkeitsentwicklung erheblich beeinträchtigt sind, bereits verschiedenste Formen der Jugendhilfe ergebnislos durchlaufen haben oder ein manifestiertes delinquentes Verhalten aufzeigen. Es sind Kinder und Jugendliche, die absehbar aufgrund der derzeitigen Situation und Lageeinschätzung das System der Jugendhilfe nicht in Richtung der Familien verlassen werden. Die Maßnahme ist demnach notwendig und geeignet für männliche/weibliche Kinder und Jugendliche,

  • mit Gewalterfahrungen (körperlicher, psychischer oder sexueller Art),
  • deren häusliches Sozialisationsumfeld als belastend oder gefährdend einzustufen ist, sodass eine zeitweise oder längerfristige Trennung des Kindes/Jugendlichen von der Familie notwendig ist bzw. sein kann,
  • die Leistungs- bzw. Motivationsdefizite zeigen (allgemein und in der Schule),
  • die ein hohes Aggressionspotential aufweisen,
  • die verwahrlost sind bzw. zu verwahrlosen drohen,
  • die aufgrund dysfunktionaler Mediennutzung (Internet-, Handy- und Spielsucht) ein gestörtes Selbst- und Fremdbild entwickelt haben und denen dadurch Verrohung und/oder Vereinsamung droht,
  • die Drogen konsumierten,
  • mit psychischen Störungen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (F10-19),
  • mit affektiven Störungen (F30-39),
  • mit neurotischen, Belastungs- und somatoformen Störungen (F40-48),
  • mit Essstörungen (F50), Schlafstörungen (F51), psychologischen Faktoren oder Verhaltensfaktoren bei andernorts klassifizierten Krankheiten (F54), schädlichem Gebrauch nicht abhängig machender Substanzen (F55),
  • mit Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F60-69),
  • mit leichter Intelligenzminderung (F71),
  • mit Entwicklungsstörungen (F80-F89),
  • mit Verhaltens- und emotionalen Störungen (F90-98),
  • mit Traumata, PTBS und komplexer Traumastörung.

Ausschlusskriterien

Die Maßnahme ist nicht geeignet für Kinder und Jugendliche

  • mit einer akuten psychotischen Episode,
  • mit akuten Entzugssymptomen,
  • bei akuter Suizidgefahr,
  • mit einer geistigen oder schwerwiegenden körperlichen Behinderung,
  • mit deutlichen Intelligenzminderungen,
  • mit diagnostiziertem Fetalem Alkoholsyndrom (FAS).

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