Ambulante Hilfen
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) ist eine intensive aufsuchende Arbeit und findet vorwiegend im Lebensumfeld der betreuten Familien statt. Voraussetzung für diese Hilfe ist die Bereitschaft der Familie, mit der jeweiligen Fachkraft zusammenzuarbeiten.
Zielgruppe der Sozialpädagogischen Familienhilfe sind Menschen, die mit Kindern leben. Mit diesem Familienbegriff tragen wir den vielfältigen Formen des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft Rechnung.
Bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe (nach § 31 SGB VIII) der LAUENBURG finden Familien erfahrene Fachkräfte, die Unterstützungen anbieten bei:
- auftretenden Erziehungsfragen
- der Bewältigung von Alltagsproblemen
- der Lösung von Konflikten und Krisen
- dem Umgang mit Ämtern und Institutionen
Neben der Sozialpädagogischen Familienhilfe gehören Erziehungsbeistanschaften (§ 30 SGB VIII), begleitete Umgänge (§ 18 SGB VIII) und die Nachbetreuung von Kindern bzw. Jugendlichen, die aus unseren Wohngruppen in ihre Familiensysteme zurückgeführt wurden, zu unserem Angebot.
Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich insbesondere an Kinder und Jugendliche, die aufgrund verschiedener Problemlagen in ihrem Umfeld Unterstützung benötigen. Ein Erziehungsbeistand oder eine Erziehungsbeiständin wird dabei als neutrale und vertrauensvolle Person an der Seite des Kindes oder Jugendlichen eingesetzt. Ihr Ziel ist es, das Kind oder den Jugendlichen in seiner Persönlichkeitsentwicklung zu stärken und ihn oder sie bei der Bewältigung von Alltagsproblemen zu unterstützen.
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Ihr Ansprechpartner
Florian Ohlendorf