Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine intensive aufsuchende Arbeit und findet vorwiegend im Lebensumfeld der betreuten Familien statt. Voraussetzung für diese Hilfe ist die Bereitschaft der Familie, mit der jeweiligen Fachkraft zusammenzuarbeiten.

Zielgruppe der Sozialpädagogischen Familienhilfe sind Menschen, die mit Kindern leben. Mit diesem Familienbegriff tragen wir den vielfältigen Formen des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft Rechnung.

Bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe (nach § 31 SGB VIII) der LAUENBURG  finden Familien erfahrene Fachkräfte, die Unterstützungen geben bei:

  • auftretenden Erziehungsfragen
  • der Bewältigung von Alltagsproblemen
  • der Lösung von Konflikten und Krisen
  • dem Umgang mit Ämtern und Institutionen

Neben der Sozialpädagogischen Familienhilfe gehören Erziehungsbeistanschaften (§ 30 SGB VIII) und begleitete Umgänge (§ 18 SGB VIII) zu unserem Angebot.


Unsere Haltung

Im besten Fall schaffen wir durch unsere Bestärkung und Aktivierung eine positive Ausgangslage für die dauerhafte Entwicklung von Visionen.

  • Wir sind ehrlich, klar und verbindlich im Umgang mit den Familien.
  • Wir brechen eingefahrene Haltungen auf, indem wir den Familien ihre Stärken, aber auch Problembereiche respektvoll und empathisch verdeutlichen.
  • Wir sind wertschätzend: Unsere Gesprächspartner sind Menschen. Kritik bezieht sich auf ihr Verhalten und stellt nicht die Person in Frage. Für uns ist dies Kennzeichen einer gewinnbringenden sozialpädagogischen Familienhilfe.
  • Wir legen Wert auf eine Balance von Nähe und Distanz: Wir sind Teil unserer eigenen Familiensysteme, des Teams „DIE LAUENBURG“ und haben in diesen Systemen ein eindeutiges Rollenverständnis. Familien profitieren durch unsere klaren Einstellungen. Für uns ist es ein Gewinn, wenn Familienmitglieder in ihren eigenen System selbstständig wachsen. 
  • Wir ergreifen Partei in Fragen des Kindeswohls: Wird eine Gefährdung für das Kindeswohl deutlich, behandeln wir dieses Thema mit klaren Strukturen. Wir führen eine stigmatisierungsfreie Klärung der Situation herbei.
Methoden

Grundsätzliches und vorrangiges Ziel ist die Wiederherstellung, Sicherung und Stabilisierung der familiären Erziehungskraft.

Da die Sozialpädagogische Familienhilfe eine zeitlich begrenzte Maßnahme ist, leisten wir von vornherein Hilfe zur Selbsthilfe.

Im Sinne einer ganzheitlichen, systemorientierten Sozialen Arbeit, binden wir die Perspektiven aller Familienmitglieder ein. Lösungen bzw. Vorschläge zur Verbesserung liegen in der Regel im System verborgen. Wir schätzen die Kompetenzen der einzelnen Personen innerhalb der Familie, richten unseren Blick darauf und benennen kleinschrittig gelungenes Handeln. Dabei arbeiten wir ressourcenorientiert und aktivierend, indem wir die Erziehenden dazu motivieren, ihr Vorhaben selbstständig durchzuführen. Wir wissen um die Potentiale in der näheren Umgebung der Familie.

Wir reflektieren bisherige Handlungsmuster mit den Adressaten und Adressatinnen, was zu einem Perspektivwechsel und zu einem Gewinn in der Familie führt. Dies gibt ihnen eine Hilfestellung, weitere Schritte zu gehen. Mit den Familien erarbeiten wir neue Handlungsmuster und üben ergänzende Alternativen ein – Hilfe zur Selbsthilfe.

Mit Blick auf die Ressourcen und Fähigkeiten der Kinder in den Familien, streben wir an, dass die Kinder eine optimale Förderung ihrer Entwicklung erhalten.Als verlässlicher Partner aktivieren wir situativ und entsprechend der Möglichkeiten der Familie und geben dadurch der Selbstgestaltung des Lebens seinen Raum.

Im Sinne und im Rahmen eines Fallverstehens, arbeiten wir mit unterschiedlichen Methoden, die sich an unserer jeweiligen Zielstellung orientieren. Dafür bieten wir den Familien grundsätzlich die Arbeit mit einer Zielscheibe, einem Genogramm, einem Familienbrett, einer Ressourcenkarte oder einer Timeline an; auf diesem Fallverstehen soll das mit der Familie gemeinsam entwickelte Hilfekonzept entstehen.

Kinderschutz

Eine Zielstellung sozialpädagogischer Familienhilfe ist die Sicherstellung des Kindeswohls.

Werden im Verlauf sozialpädagogischer Familienhilfe gewichtige Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung ersichtlich, folgt Die LAUENBURG unter Einbeziehung unserer insoweit erfahrenen Fachkraft nach § 8a SGB VIII einem klaren Ablaufschema, das sich an den gesetzlichen Grundlagen des § 8a SGB VIII orientiert. Erst wenn keine Veränderung möglich ist, wenden wir uns in Absprache mit den Familien an das Jugendamt.

  • Wir sind sensibel für Zusammenhänge, die eine Gefährdung verursachen
  • Wir besprechen diese mit den Erziehenden direkt, sofern dies keine weitere Gefährdung bedeutet.
  • Wir sorgen für emotionale Entlastung.
  • Wir gewährleisten Sicherheit, entwickeln einen sofort greifenden Plan, stellen die nötige Unterstützung bereit, aktivieren Familienangehörige/Verwandte
  • Wir entwickeln mit der Familie ein Hilfe- und Schutzkonzept, mit klar definierten Aufgaben und Verantwortlichkeiten
  • Das Jugendamt wird unverzüglich durch uns in Kenntnis gesetzt, wenn das Kindeswohl dauerhaft nicht sichergestellt werden kann.
Kooperation und Vernetzung

Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind die zentralen, verbindlichen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für die Familien, mit denen sie arbeiten. Im Sinne des Grundsatzes Hilfe zur Selbsthilfe streben wir an, auf niedrigschwellige Angebote hinzuweisen. Wir informieren unsere Adressaten und Adressatinnen über soziale und kulturelle Angebote in deren Nahraum und stellen ggf. Kontakte her. Dabei achten wir auf die Passgenauigkeit und die Finanzierbarkeit dieser Angebote.

In unserer Arbeit können wir auf ein breites Angebot an Kooperationspartnern in unseren Landkreisen zurückgreifen. Hierzu zählen beispielweise:

  • Kinder und Jugendtherapeuten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden
  • Kinder- und Jugendärzte, HNO-Ärzte, Augenärzte, Allgemeinmediziner, Zahnärzte, Psychiater, Kinder- und Jugendpsychiater
  • Kliniken, Sozialpädiatrische Zentren, Kinder- und Jugendkardiologen, Zahnkliniken, Kieferorthopäden, Kinder- und Jugendpsychiatrien
  • Schulen / Lehrer und Schulsozialarbeiter
  • Kindergärten / Erzieherinnen
  • Gewaltberatungsstelle, Kinderschutzbund
  • Behörden und Institutionen
  • Beratungsstellen
  • Vereine
  • Arbeitskreise
Dauer des Hilfsangebots / Ausschlusskriterien

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist auf eine Maximaldauer von 1,5 Jahren festgelegt.

Wenn Familienmitglieder bei sozialpädagogischen Interventionen und Anpassungen der Hilfe, ihre persönliche Situation beibehalten wollen, beenden wir die Hilfe.

  • ein Personensorgeberichtigter bei Sucht/psychische Erkrankung keine Veränderungsbereitschaft im Sinne des Kindeswohls zeigt.
  • ein Personensorgeberichtigter keine Bereitschaft zur Veränderung eines der Entwicklung des Kindes abträglichen Verhaltens zeigt.