§ 8a Beratung
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ (Art. 6 Abs. 2 GG)
Personen, die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung einen Anspruch auf die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (IEF). Ziel der Gefährdungseinschätzung ist die qualifizierte Wahrnehmung des Schutzauftrages.
Das Team der IEF der LAUENBURG bietet allen Schulen in Einbeck und Dassel eine anonymisierte Fachberatung bei Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung an. Im Rahmen der Beratung wird der Fall eingeschätzt und im Anschluss konkrete Handlungsschritte empfohlen. Lehrer:innen und Schulsozialarbeiter:innen können so auf die Unterstützung bei der Risikoeinschätzung zugreifen, eine Außensicht zur Minimierung von blinden Flecken in Anspruch nehmen und erhalten durch die qualifizierte Fachberatung eine Erhöhung der Handlungssicherheit.
Weiterführende Links
Kinder– und Jugendschutz Landkreis Northeim:
Orientierungskatalog Kindeswohl:
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Florian Ohlendorf